sind Bestandteil der. 1 aus § 5a ArbMedVV (Wunschvorsorge). (2) Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Beschäftigten anzubieten. 2 Schutzimpfungen können ein Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV sein. Wer trägt die Kosten für die Impfungen? 3 Rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichenTätigkeiten mit Biostoffen, einschließlich resultierender Impfungen, ist die Verordnung. 4 Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV. Impfungen sind dann Bestandteil der ArbMedVV und den Beschäftigten anzubieten, wenn das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist (vgl. § 6 Abs. 2 S. 3 ArbMedVV). 5 Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist und der oder die betroffene Beschäftigte nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. 6 AMR Nr. Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Arbeitsmedizinische Regel GMBl Nr. vom 7 Vollzitat: "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom Dezember (BGBl. I S. ), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom Juli (BGBl. I S. ) geändert worden ist". Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. I Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise. 8 hier: AMR „Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ – Bek. d. BMAS v. – IIIb/11 – Gemäß § 9 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge macht das. 9 Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen“ – Bek. d. BMAS v. – IIIb/10 – Gemäß § 9 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge macht das. amr ganzheitliche vorsorge 10 Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin hat über den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten eine Vorsorge mit Impfungen. 11