Brandschutztüren und -tore müssen. 1 › de-DE › news › ohne-wartung-kein-brandschutz. 2 Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall. 3 7 wird u. a. gefordert, dass Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind. 4 Prüfung durch den Betreiber. In Punkt Abs. 3 ASR A steht dazu: Brandschutztüren und -Tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z.B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber). 5 Jährliche Brandschutztür-Wartung ist Pflicht. Eine Brandschutztüren-Wartung stellt an sich zunächst nur die korrekte Funktion der Brandschutztür fest und umfasst keine ggf. notwendigen größeren Reparaturen. Kleine Mängel wie bspw. Verschmutzungen werden direkt bei der Wartung behoben. Falls jedoch größere Mängel festgestellt werden. 6 Prüfen und messen erfordert eine Spezialausstattung und darf nur von einer befähigten Person ausgeführt werden. Einbau, Wartung und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen – die Checkliste. Brandschutztüren und -tore sind entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung (ab 1. 7 Wartungen sind jedoch notwendig, sinnvoll und letztlich auch kostensparend. Feuerschutzabschlüsse sind elementare Bausteine des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe ist es, den Raumabschluss zu gewährleisten – also die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern – und die sichere Rettung von Personen zu ermöglichen. 8 Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in folgenden externen Dokumenten abgebildet: Löschanlagen Brandvermeidungsanlagen Brandbekämpfungseinrichtungen Feuerlöscheinrichtungen Branderkennungs und Alarmierungsanlagen. 9 Prüffristen im betrieblichen Brandschutz. August Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat im Juni die DGUV Information „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und. monatliche prüfung brandschutztüren 10